
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald der Vertrag geschlossen ist (Zugang des Versicherungsscheines oder einer Annahmeerklärung), frühestens jedoch zu dem im Antrag bezeichneten Zeitpunkt bzw. nach Ablauf der Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Vertragsschluß (Zugang des Versicherungssche...
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Der Versicherungsschutz beginnt nach Vertragsabschluß, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Termin und nicht vor Ablauf von eventuellen Wartezeiten. Der Vertrag ist geschlossen, wenn der Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer zugegangen ist oder eine Annahme schriftlich e...
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Der Versicherungsschutz beginnt nach dem Vertragsabschluß, allerdings nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Termin und nicht vor Ablauf von eventuellen Wartezeiten. Wichtig: Der Vertrag ist erst dann wirksam geschlossen, wenn der Versicherungsschein dem Kunden zugegangen ist oder die ...
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